Archivfoto, Quelle: Andreas Rose/AdobeStock

Nachdem Anfang März 2020 eine Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden konnte, ist nun eine zweite Wölfin im Umkreis des "Stölzinger Gebirges", wo die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner aufeinandertreffen, sesshaft geworden. Dies bestätigte eine Genanalyse des HLNUG im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings. Hessen hat nun innerhalb weniger Wochen ein zweites Wolfsterritorium.

Foto: Allmann/DJV

Schießstände in Hessen: LJV hakt beim hessischen Gesundheitsminister nach

Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am 15. April 2020 wurden Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie verkündet. In den fortbestehenden Maßnahmen wird weiterhin der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (für den Publikumsverkehr geschlossen) aufgeführt, ebenso sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Der LJV hat diesbezüglich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachgehakt, ob diese Regelung auch für die jagdlich genutzten Schießstände in Hessen weiter fortbesteht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir zeitnah darüber informieren.

Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg

LJV hat nachgehakt: Ausnahmeregelung für Jägerinnen und Jäger im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen.

Quelle: BMEL

Jäger sind von einer allgemeinen Corona-Ausgangssperre befreit

Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. LJV und DJV hatten am 19. März 2020 die Bundes- und Länderministerien mit Eilbriefen aufgefordert, entsprechende Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger im Falle möglicher Ausgangsssperren zu treffen.

Im Frühjahr und Herbst werden die Feldhasenbesätze in Hessen erfasst. Foto: Markus Stifter

LJV-Hinweis zur Hasentaxation zeigt Wirkung

Der LJV hat bereits Ende März 2020 die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Corona-Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxation des Feldhasen nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der LJV hat außerdem eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrstaxationen in diesem Jahr zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten, wie z. B. zu einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen dürfe.

Foto: Rolfes/DJV

Argumentation zur vorverlegten Jagdzeit

Sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren:

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen