Ein engmaschiges Monitoring von tot aufgefundenem Schwarzwild trägt dazu bei, den Eintrag des ASP-Virus schnellstmöglich festzustellen und zu lokalisieren. Foto: Archiv/Tierseuchenübung, Markus Stifter

Bitte von ASP-Tupferproben regen Gebrauch machen und Probenmaterial auch von Unfallwild einsenden!

Ende November vergangenen Jahres konnten wir über die Erleichterungen bei der Einsendung von ASP-Tuperproben sowie über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsendung von verwertbaren Proben von 30,- auf 50,- Euro berichten. Bitte machen Sie von der Einsendung der Tupferproben regen Gebrauch. Auch bei Verkehrsunfällen getötetes oder generell verdächtiges Schwarzwild sollte dringend beprobt werden.

Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

ASP-Tupferproben: Verfahren vereinfacht und 50 Euro Aufwandsentschädigung

Nachdem wir bis Anfang September 2020 auf unsere Anfrage an die Jagdvereine zahlreiche Rückmeldungen zum bisherigen Verfahren der ASP-Tupferbeprobung erhalten haben, hat sich der LJV in Gesprächen und Telefonaten für eine Vereinfachung und die Wertschätzung des Engagements der Jägerschaft hinsichtlich der ASP-Prävention eingesetzt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen