Archivfoto: Markus Stifter

ASP: Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung bei angeordnetem Jagdverbot in der infizierten Zone

Der Landesjagdverband Hessen informierte unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Positivfalls am 15. Juni 2024 im südhessischen Königstädten seine Mitglieder über den Newsletter sowie die LJV-Homepage. Über den Link zur DJV-Materialsammlung waren so bereits wichtige Informationen zum Umgang für die betroffenen Revierpächter hinsichtlich Wildschadensersatz und Jagdpachtminderung abrufbar.

Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht

Von vielen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften gänzlich unbemerkt, hat sich neben den jagdrechtlichen Änderungen durch die Hessische Jagdverordnung zum 01.01.2016 auch für Jagdpächter gemeinschaftlicher Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften eine Änderung des Umsatzsteuerrechtes vollzogen.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 10. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen