Foto: Rolfes/DJV

Wichtig: Vorverlegte Jagdzeiten auf den April

Am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet. Darin werden die Jagdzeiten auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den April vorverlegt.