Junge Rothirsche müssen zwischen den gesetzlich festgelegten Rotwildgebieten wieder wandern dürfen.
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Pressemeldung: Rothirsche müssen wieder wandern dürfen!

Der Biodiversitätsgedanke ist derzeit in aller Munde. Doch ausgerechnet für unser größtes heimisches Säugetier, das Rotwild, scheint dieser nicht zu gelten. Durch Gesetze und Verordnungen ist der Lebensraum des Rotwilds in Hessen auf 20 Rotwildbezirke beschränkt. Verlässt ein Hirsch den ausgewiesenen Bezirk, fordern die Verordnungen den konsequenten Abschuss solcher Tiere.