Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Aktuell: Angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen

Die Pressemeldung des HMUKLV „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ hat für Unklarheiten gesorgt.

Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.

Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Wichtig: Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen noch nicht gültig!

In Ergänzung zur Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ weisen wir darauf hin, dass die dort angesprochene und fett gedruckte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen noch nicht gültig ist.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen