Fotos: Rolfes/DJV

Niederwildmonitoring in Hessen: Bitte Stockentenschwingen einsenden

Nach der hessischen Jagdverordnung soll die Bejagung von nicht abschussplanpflichtigem Niederwild nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine nachhaltige Nutzung und passt sich in die weltweit üblichen Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Jagd ein.

Quelle: Youtube/Arbeitskreis Wildbiologie

Arbeitskreis Wildbiologie veröffentlicht Film zum Stockentenmonitoring

Die Jagd auf Niederwild in Hessen ist eine nachhaltige Form der Landnutzung. Damit das auch in Zukunft so bleibt, sieht die hessische Jagdverordnung ein Monitoring von Niederwildarten vor. Der Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen hat nun zum Stockenten-Monitoring einen Film veröffentlicht, der die Einsendung der Schwingen im Detail zeigt.