Niederwildmonitoring in Hessen: Bitte Stockentenschwingen einsenden
22.10.2018 (LJV_Hessen)
Nach der hessischen Jagdverordnung soll die Bejagung von nicht abschussplanpflichtigem Niederwild nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine nachhaltige Nutzung und passt sich in die weltweit üblichen Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Jagd ein.