Änderung des Hessischen Jagdgesetzes und Verbot von Totschlagfallen ab 15.07.2021 gültig
14.07.2021 (LJV_Hessen)
Der Hessische Landtag hat am 7. Juli 2021 die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021).