Quelle: Rolfes/DJV

Vogelgrippe-Virus: Waschbär und Fuchs mit aviären Influenza infiziert

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat informiert in einer Pressemeldung vom 11.04.2024 über den Nachweis der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) bei Wildcarnivoren im Stadtgebiet von Kassel.

Foto: Seifert/DJV

LJV fordert Unterstützung der Fangjagd

Der Waschbär ist ein opportunistischer Beutegreifer, der sich neben pflanzlicher Nahrung zu einem Großteil von Weichtieren und kleineren Wirbeltieren ernährt. Unsere klassischen Niederwildarten gehören damit zwar nicht zu seinen Hauptbeutearten, können aber als Jungtiere, Gelege oder während des Brutgeschäftes ebenfalls durch den Waschbären erbeutet werden.

Quelle: Screenshot Wetterauer Zeitung

Bingenheimer Ried: Prädatorenmanagement hilft bedrohten Vogelarten

Der Artikel “Bingenheimer Ried: Diese Maßnahmen sollen bedrohten Vogelarten helfen” aus der Wetterauer Zeitung vom 28.05.2020 bestätigt, was die hessischen Jäger bereits seit vielen Jahren wissen: Die Fressfeinde Fuchs und Waschbär haben großen Einfluss auf den Besatz und den Bruterfolg von Bodenbrütern: https://wetterauer-zeitung.de/wetterau/friedberg-ort28695/bingenheimer-ried-diese-massnahmen-sollen-bedrohten-vogelarten-helfen-13778712.html

Waschbären bedrohen bodenbrütende Arten und verursachen große Schäden an Häusern und Grundstücken. Bild: Seifert/DJV

Waschbären kennen keine Ländergrenzen

Jäger fordern anlässlich der Agrarministerkonferenz einheitliche Standards für die Eindämmung von Waschbär und Co. Unnötige Beschränkungen für die Jagd mit Falle und Waffe sollen fallen. Kastration ist keine Alternative zur Jagd.

Quelle: Rolfes/DJV

Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

In den vergangenen knapp 10 Jahren hat sich die bundesweite Jagdstrecke der Waschbären nahezu vervierfacht. Zudem ist der Waschbär seit 2016 als gebietsfremde und invasive Art auf der EU-Liste aufgeführt. Laut Vorgabe der EU sollen invasive Arten, auch die, die sich bereits etabliert haben, an der weiteren Ausbreitung gehindert oder diese verlangsamt werden.

Schießerlaubnis für Beutegreifer in befriedeten Bezirken ab sofort gebührenfrei

Nach einer Verfügung des hessischen Innenministers, Peter Beuth, wird eine Schießerlaubnis für Beutegreifer in befriedeten Bezirken ab sofort gebührenfrei erteilt.
Der Landesjagdverband hat sich mit Nachdruck auch auf dem Landesjägertag in Lorsch für eine kostenfreie Schießerlaubnis eingesetzt. Dr. Walter Arnold von der CDU-Fraktion Hessen hat die Umsetzung in die Wege geleitet und uns heute die Verfügung übermittelt.

Wichtiger Hinweis: Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Jagdhaftpflichtversicherung auch in befriedeten Bezirken gilt!

Der Waschbär verwüstet nicht nur Dachböden, er ist auch eine Gefahr für viele heimischen Tierarten. Foto: Seifert/DJV

Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden

Seit April 2016 steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Doch gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

Die Jagd- und Schonzeiten gelten in Hessen weiterhin. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Jagdbezirk Tann-Heide in der Hessischen Rhön. Foto: Rolfes/DJV

Hessenschau vom 10. Mai 2017: Waschbär-Schonzeit gilt weiterhin

Am Mittwoch, 10. Mai 2017 wurde in der Hessenschau über das Birkwild-Projekt in der Hessischen Rhön berichtet. Für den Jagdbezirk Tann-Heide hat das HMUKLV eine Ausnahmegenehmigung erteilt und die Schonzeit für Fuchs, Waschbär, Marderhund und Mink zum 31.08.2017 aufgehoben.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für diesen Jagdbezirk.

Für alle anderen Reviere gelten die Jagd- und Schonzeiten unverändert.
Hessenschau vom 10.05.2017 “Dem Waschbär geht es an den Kragen”

Archivofoto: >Quelle: Harbig/DJV

Die Waschbären sind los!

Der Landesjagdverband Hessen fordert die sofortige Aufhebung der Schonzeit für Jungwaschbären und die Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutz vor invasiven Arten.

Nach der neuen Jagdverordnung, die im April 2016 in Kraft getreten ist, steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer, besonders aus Nordhessen, eine Katastrophe. Der Waschbär hat sich in einigen Regionen explosionsartig vermehrt und richtet enorme Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gartenanlagen an.

Quelle: Rolfes/DJV

Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.