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Die Waschbären sind los!

Der Landesjagdverband Hessen fordert die sofortige Aufhebung der Schonzeit für Jungwaschbären und die Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutz vor invasiven Arten.

Nach der neuen Jagdverordnung, die im April 2016 in Kraft getreten ist, steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer, besonders aus Nordhessen, eine Katastrophe. Der Waschbär hat sich in einigen Regionen explosionsartig vermehrt und richtet enorme Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gartenanlagen an.

Symbolfoto, Quelle: Rolfes/DJV

Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 10. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen