Behörden schränken Besucherverkehr ein – Coronavirus erschwert Jagdscheinverlängerung
Einige Behörden haben aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bereits verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung des Besucherverkehrs angekündigt.
Einige Behörden haben aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bereits verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung des Besucherverkehrs angekündigt.
Auf Anfrage bei den Unteren Jagdbehörden wurde uns mitgeteilt, dass in einigen Behörden die Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz bereits auf den Weg gebracht worden sind. (Bitte auf das Bild oder die Überschrift klicken, um weiterzulesen).
Wie der LJV bereits hier berichtete, kommt es in Hessen durch die Änderungen des Waffengesetzes zu Verzögerungen bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen. Täglich erreichen die LJV-Geschäftsstelle vielfache Anfragen, ob die anstehenden Verlängerungen noch pünktlich zum 1. April erfolgen.
Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mitteilt, konnte durch einen Gennachweis eine standorttreue Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden.
Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.
Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Verlängerung der Jagdscheine in einigen Bundesländern dürfen betroffene Hundeführer sowie Verbandsrichter auf den Prüfungen des JGHV führen bzw. richten, auch wenn ihr ansonsten gültiger Jagdschein noch nicht verlängert worden ist.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der LJV berichtete: https://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/
Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.
Die Interessensgemeinschaft Taunus der „Deutschen Initiative Mountainbike e. V.“ (DIMB) hatte am 18. Februar 2020 unter dem Motto „Mountainbiker treffen Jäger“ zu einem offenen Dialog nach Kelkheim eingeladen.