Wolf wieder sesshaft in Hessen
Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mitteilt, konnte durch einen Gennachweis eine standorttreue Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden.
Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mitteilt, konnte durch einen Gennachweis eine standorttreue Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden.
Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.
Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Verlängerung der Jagdscheine in einigen Bundesländern dürfen betroffene Hundeführer sowie Verbandsrichter auf den Prüfungen des JGHV führen bzw. richten, auch wenn ihr ansonsten gültiger Jagdschein noch nicht verlängert worden ist.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der LJV berichtete: https://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/
Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.
Die Interessensgemeinschaft Taunus der „Deutschen Initiative Mountainbike e. V.“ (DIMB) hatte am 18. Februar 2020 unter dem Motto „Mountainbiker treffen Jäger“ zu einem offenen Dialog nach Kelkheim eingeladen.
Um die stetig zunehmende Nachfrage nach Lehrgängen zur Fangjagd aufzufangen, hat der Landesjagdverband (LJV) Hessen am 07.02.2020 einen Lehrgang zur Schulung von weiteren Ausbildern durchgeführt. Maarten Fijnaut, passionierter Niederwildjäger und LJV Vorstandsmitglied, begrüßte die rund 50 Teilnehmer und Referenten.
Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April müssen Jägerinnen und Jäger ihren Jagdschein verlängert haben. Die Verlängerung sollte möglichst zeitnah und direkt nach dem Eintreffen Ihres Versicherungsnachweises beantragt werden, damit es durch möglicherweise geänderte Organisationsabläufe zu keinem Aufstau Ende März kommt.
Am Dienstag, 12. Februar 2020, hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden sein Urteil im Verfahren über den Normenkontrollantrag der FDP-Fraktion Hessen gegen die Hessische Jagdverordnung verkündet und damit die sachlichen Argumente des LJV gegen eine Schonzeit von Jungfüchsen, Jungwaschbären und juvenilen Marderhunden bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat weiterhin bestätigt, dass das Jagdrecht insofern dem Tierschutzgesetz vorgeht, als die Jagd ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts ist.