Naturschutzmesse Wiesbaden 2021

Quelle: Grafik Naturschutzmesse Wiesbaden/Umweltamt Wiesbaden

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihren Besuch auf unserem digitalen Messestand auf der Naturschutzmesse Wiesbaden. Auf dieser Seite möchten wir Sie über die vielfältigen Aufgaben und das Engagement der hessischen Jägerinnen und Jäger rund um den Arten- und Naturschutz informieren.

Terminhinweis und Link Videokonferenz mit Fragerunde:

Am Freitag, 4. Juni 2021 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr laden wir Sie herzlich zu einer Online-Konferenz mit den Akteuren der Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost ein. Sie können sich entweder über Ihren Computer/Laptop oder auch von Ihrem Smartphone oder Tablet einloggen. Unten finden Sie die Zugangsdaten zu unserer Webkonferenz:

Link zum Beitreten anklicken:

https://landesjagdverbandhessenev.my.webex.com/landesjagdverbandhessenev.my/j.php?MTID=ma778d7ea884f4b3c8f6a7fb002144cc0

Wenn Sie von Ihrem Smartphone oder über Tablet teilnehmen möchten, empfiehlt sich vorab die Installation der App „Webex Meetings“ von Cisco Systems.

Alternativ können Sie auch über Ihr Telefon teilnehmen:

06196-781-9736 Germany Toll
089-95467578 Germany Toll 2

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 163 993 1721
Meeting Passwort: gbBQuKCb674 (42278522 über Telefon- und Videosysteme)

 

Leuchtturmprojekt des Artenschutzes in Wiesbaden

Eines der hessischen Leuchtturmprojekte finden die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener direkt vor ihrer Haustür: Die Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost (HGO) hat in nur fünf Jahren gemeinsam mit den Landwirten, Imkern und mit finanzieller Unterstützung der Landeshauptstadt Wiesbaden über 40 Hektar Blühstreifen erschaffen und damit viele Lebensräume wiederhergestellt und wieder vernetzt.

Neu gestaltete und erhaltene Lebensräume bieten vielen heimischen Wildtierarten aber auch Singvögeln, Schmetterlingen, Bienen und Insekten Nahrung, eine neue Heimat und sichern so die Artenvielfalt vor den Toren der hessischen Landeshauptstadt. Mehr über die Details dieses wertvollen Projektes für die Region Wiesbaden erfahren Sie unten in der Broschüre „Gebiets-Lebensraumkonzept Wiesbaden/Ost“.

Artenreiche Blühfläche, eingesät im Mai 2020 mit der Artenschutzmischung „Vielfalt“ bestehend aus heimischen Sämereien. Foto: Markus Stifter

Jägerinnen und Jäger setzen sich in ganz Hessen für die heimischen Wildtiere ein, schaffen Lebensräume oder bringen in den trockenen Sommern Wasser als Notversorgung in die Reviere. Einige Beispiele gelungener Hegemaßnahmen für heimische Wildtiere finden Sie in unser Präsentation zum Deutschen Naturschutztag (DNT).

Welche Aufgaben haben die Jägerinnen und Jäger in Hessen?

Mit der Pacht eines eigenen Jagdreviers übernimmt die Jägerin oder der Jäger auch die im Bundesjagdgesetz festgeschriebene Hegepflicht für Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, in diesem Revier. Doch was bedeutet diese Hegepflicht in der Praxis?

Das Bundesjagdgesetz führt dazu in Paragraph 1 Absatz 2 wie folgt aus:

„Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“

Ziel der Hege: Artenreicher und gesunder Wildbestand und Sicherung der Lebensgrundlagen

Die Lebensgrundlagen und damit der Lebensraum vieler wildlebender Tierarten wurde durch die Industrialisierung und durch die Nutzung der Menschen stark eingeschränkt. Denken wir z. B. nur an Autobahnen, Bundesstraßen, Neubau- und Industriegebiete oder auch „Einkaufszentren auf der grünen Wiese“. Noch heute werden täglich rund 52 Hektar, eine Fläche so groß wie 73 Fußballfelder, für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. In diesem Zusammenhang spricht man häufig von der „Flächenversiegelung“, also wenn der Natur durch Beton oder Asphaltierung Flächen z. B. für den Straßen- oder Wohnungsbau genommen werden.

Kultur- statt Naturlandschaft

Der Mensch hat nicht nur durch den Bau von Straßen, Siedlungen oder Gewerbegebiete in die Natur eingegriffen sondern nutzt selbstverständlich auch landwirtschaftliche Flächen zur Nahrungsgewinnung oder den Wald zur Gewinnung von Rohstoffen. Somit leben wir in einer von Menschen gestalteten Kulturlandschaft, in der viele Arten ihre Heimat – ihren natürlichen Lebensraum – verloren haben oder dieser immer weiter eingeschränkt wird.

Durch die Flurbereinigung – auch Flurneuordnung genannt – wurden mehrere kleinere verstreute Flächen z. B. rund um eine Gemeinde (zersplitterter Grundbesitz) zu wenigeren größeren Flächen zusammengefasst. Dies ermöglichte eine effektivere Nutzung dieser Flächen z. B. auch durch die moderne Landwirtschaft und größere landwirtschaftliche Maschinen. Dadurch ist jedoch die Vielfalt auf diesen Flächen stark zusammengeschrumpft. Wo urspünglich viele kleine Feld-, Wiesen- und Ackerflächen mit unterschiedlichen Strukturen das Landschaftsbild bereicherten, stehen heute auf riesigen Feldschlägen Weizen, Mais oder andere Getreidearten. Die Landwirtschaft hat damit auf die gestiegene Nachfrage des Marktes reagiert. Alle Betriebe müssen heute effizient arbeiten, um überhaupt noch wirtschaftlich geführt werden zu können. Ohne Agrarsubventionen könnten insbesondere kleine landwirtschaftliche Betriebe heute nicht mehr überleben. Der Landwirtschaft den „schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen, wäre also viel zu kurz gedacht.

Strukturreiche Flächen, kleinparzellige Agrarflächen, Blühstreifen umsäumt von Hecken bieten Nahrung, Schutz und Deckung für viele Arten. Foto: Markus Stifter

Zusammenarbeit mit Landwirten und Imkern

Durch den Verlust von Kräutern, Wildblumen aber auch Hecken und Feldrandstreifen (Feldraine) ist einerseits die Nahrungsgrundlage für viele heimischen Tierarten weggefallen und andererseits gingen Deckungsstrukturen verloren, die Schutz vor Wind und Wetter aber auch vor Beutegreifern geboten haben. Weniger bunte und blühende Landschaften sind auch die Ursache für das Insektensterben. Doch gerade diese Insekten bilden für viele Singvögel und insbesondere bodenbrütende Vogelarten wie das Rebhuhn, die Feldlerche oder den Kiebitz eine wichtige Nahrungsgrundlage. Ohne Nahrung und Deckung ist ein Überleben für viele dieser Arten in der Feldflur kaum noch möglich. Die Bestandsdichten der sogenannten Leitarten der Feldflur, wie Feldhase oder Rebhuhn, haben in den vergangenen Jahrzehnten stark abgenommen. Sie zählen somit zu den Verlierern in der Kulturlandschaft. Andere Arten, wie z. B. der Fuchs oder auch der Waschbär, gehören zu den Gewinnern. Als sogenannte Kulturfolger fühlen diese Arten sich in der Nähe von Menschen wohl, finden Nahrung z. B. auf Komposthäufen in Siedlungen oder auch im Müll auf Spielplätzen, Parks oder sonstigen öffentlichen Flächen.

Dreiklang: Deckung + Nahrung + Schutz vor Fraßfeinden

Lebensraumverbessernde Maßnahmen auch im Rahmen des gesetzlichen Hegeauftrages basieren somit auf einem 3-Säulen-Modell aus:

  • Deckung: Hecken, Feldholzinseln oder Ackerrandstreifen mit hohem Bewuchs bieten dem Niederwild wie dem Feldhasen aber auch der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Rebhuhn sowie vielen weiteren Arten Unterschlupf bei Wind und Wetter. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten nach der Ernte sind die meisten Ackerflächen gepflügt oder gegrubbert und bieten in der „flachen Landschaft“ keinerlei Deckung mehr. Regen, Wind und Kälte führen zu einer erhöhten Sterblichkeit. Ohne Deckung können sich diese Arten zudem nur ungeschützt auf „blanken Ackerböden“ bewegen und werden so von den Freßfeinden viel schneller wahrgenommen und zur Beute.
  • Nahrung: Mehrjährige Blühflächen bieten nicht nur in den Sommermonaten Nahrung und Deckung. Selbst im Herbst bis in den „Hungermonat“ März hinein, finden viele Vogelarten nur Reste an Sämereien oder auch kleinste Insekten in den Stängeln der großen Feldblumen. Deshalb müssen diese Flächen unbedingt über den Winter stehen bleiben. Im Frühjahr treiben diese erneut aus. Haben Sie sich schon über die ungepflegt wirkenden Feldflächen gewundert, auf denen in der kalten Jahreszeit nur noch braune und verwelkte Pflanzen stehen? Doch genau diese Pflanzen sichern das Überleben für viele Arten in der leergeräumten Feldlandschaft. In vielen Projektgebieten, z. B. für das Rebhuhn, wird die Nahrung zusätzlich durch Futtereimer sinnvoll ergänzt. Die Eimer werden regelmäßig mit Getreide wie Weizen oder auch Mais aufgefüllt. Die Getreidekörner fallen durch Berührung einer Messingspirale auf den Boden und können dort z. B. von den Rebhühnern aufgenommen werden. Durch das regelmäßige Befüllen und die Reinigung stellen die Jägerinnen und Jäger sicher, dass diese nicht verkeimen. Ebenso können die Futtereimer einfach umgestellt werden. Raubwild, wie Fuchs und Waschbär, wird es so erschwert, an diesen Futterstellen „leiche Beute“ machen zu können.
  • Bejagung von Beutegreifern (Fraßfeinde): „Nicht gefressen werden, kommt vor schöner wohnen“, ein Satz den Claus Deußer von der Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost hätte kaum trefflicher formulieren können. Als „Gewinner“ der heutigen Kulturlandschaft haben sich Füchse, Marder aber auch der invasive gebietsfremde Waschbär in vielen Regionen Hessens bereits stark ausgebreitet. Zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Haustiere wurden seit der 1980er Jahre flächendeckend Impfköder gegen die Tollwut ausgebracht. So wurde diese gefährliche Zoonose (eine Krankeit, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden kann) deutschlandweit ausgerottet. Damit hat sich jedoch der Bestand an Füchsen vervielfacht. Auch an dieser Stelle hat der Mensch in natürliche Kreisläufe eingegriffen, damit einerseits Gottseidank eine auch für den Menschen tödliche Krankheit ausgerottet wurde, andererseits ist dadurch ein natürliches Regulativ entfallen. Die Bejagung von Fraßfeinden spielt somit eine wesentliche Rolle, wenn das Überleben von bodenbrütenden Vogelarten aber auch des Feldhasens gelingen soll. Versuche in der Wetterau haben gezeigt, dass rund 80 % der Gelege von Raubwild geplündert werden, wenn dieses nicht entsprechend bejagt wird. Die Jagd mit Lebendfangfallen nimmt dabei eine immer wichtigere Rolle ein. Denn der Waschbär ist fast nur nachtaktiv. Die Auswertung von elektronischen Fangmeldern hat gezeigt, dass die meisten Waschbären in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens gefangen werden. Eine Zeit, in der die Jägerinnen und Jäger nur selten im Revier sind. Elektronische Fangmelder übermitteln ein Signal in eine Smartphone-App, sobald eine Falle geschlossen ist. Außerdem wird regelmäßig ein Statusbericht auf das Smartphone übermittelt. Der Landesjagdverband Hessen e. V. fordert deshalb von der Hessischen Landesregierung die Förderung von elektronischen Fangmeldern.

Umsetzung im eigenen Jagdrevier

Bei der Pacht eines Jagdreviers handelt es sich um eine sogenannte „Rechtspacht“, in diesem Gebiet die Jagd ausüben zu dürfen. Bei den meisten Jagdrevieren in Hessen handelt es sich um „gemeinschaftliche Jagdbezirke“, die von der Jagdgenossenschaft verpachtet werden. In dieser Genossenschaft sind oft viele Flächeneigentümer, wie die Gemeinde, Landwirte, Waldbesitzer, Eigentümer von Obstbaumgrundstücken oder Pferdeweiden Mitglied. Aber auch Eigenjagdbesitzer, die über eine zusammenhängende Fläche von mindestens 75 Hektar verfügen, sowie das Land Hessen verpachten Jagdreviere. Die Jagdpacht wird in der Regel in Gemeindeblättern oder der Tageszeitung für die Dauer von 10 Jahren ausgeschrieben.

Die Nutzung von Flächen, wie z. B. Wiesen oder Ackerland ist vom Jagdpachtvertrag nicht umfasst. Möchte die Jagdpächterin oder der Jagdpächter beispielsweise Blühstreifen einsäen, Hecken oder auch Äsungsstreifen schaffen, muss er diese zusätzlich anpachten oder dem Eigentümer einen Ersatz bzw. Ertragsausfall für diese Nutzung zahlen. Auch das Saatgut und die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen zahlen viele Jagdpächterinnen und Jagdpächter in Hessen aus eigener Tasche.

Gemeinsam aktiv und stark: Die Hegegemeinschaften in Hessen

Damit in den Jagdrevieren nicht nur einzelne Flächen geschaffen werden können sondern vernetzte Lebensräume entstehen, ist die revierübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen einer Hegemeinschaft eine wichtige Grundlage. Eine Hegegemeinschaft ist ein gesetzlicher Zusammenschluss von mehreren Jagdrevieren in einem bestimmten Gebiet.

In Hessen gibt es über 210 Niederwild- und 21 Hochwildhegegemeinschaften, die sich gemeinsam und im Ehrenamt für den Natur- und Artenschutz engagieren.

Beispiel: Die Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost (HGO)

  • Gesetzlicher Zusammenschluss von 25 Jagdrevieren im Osten von Wiesbaden
  • Gesamtfläche: ca. 25.000 Hektar
  • Start mit Gebiets-Lebensraumkonzept im Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit dem LJV Hessen
  • Zu Beginn: 6 Hektar Fläche für Blühstreifen, von der Jägerschaft zur Verfügung gestellt – noch heute stellt die Jägerschaft viele der Flächen zur Verfügung.

HGO – Ein Beispiel, das Schule macht

Mit dem Gebiets-Lebensraumkonzept hat die HGO eine Blaupause vorgelegt, die auf viele andere Regionen übertragen werden kann. In den meisten hessischen Revieren engagieren sich die Jägerinnen und Jäger mit hoher Motivation für mehr Lebensräume und Biodiversität.

Links und Downloads:

Weiterführende Informationen zu den Aufgaben der hessischen Jägerschaft:

Wichtige Informationen für Verkehrsteilnehmer:

Lernort Natur: Erlebnisse für Kinder in der Natur

Ob im Kindergarten oder in der Schule: Jägerinnen und Jäger in ganz Hessen unterstützen im Rahmen des Projektes Lernort Natur Eltern, Kindergärten und Schulen bei der Gestaltung von Erlebnistagen für Kinder in der Natur.

Hochwertiges Wildbret aus heimischer Natur genießen

Jägerin oder Jäger werden:

Möchten Sie selbst Jägerin oder Jäger werden, eine fundierte praxisnahe Ausbildung genießen und sich in einer starken Gemeinschaft für den Arten- und Naturschutz engagieren?

Bei unseren 53 regionalen Mitgliedsvereinen finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner:

Link: Jagdvereine in Hessen