Quelle: Rolfes/DJV

Achtung: Fehler in der HNA zur Waschbär-Schonzeit

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ – das ist FALSCH.

Der Waschbär verwüstet nicht nur Dachböden, er ist auch eine Gefahr für viele heimischen Tierarten. Foto: Seifert/DJV

Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden

Seit April 2016 steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Doch gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

Foto: Markus Stifter

CDU, Grüne und Linke lehnen Aufhebung der Waschbär-Schonzeit ab

Am Donnerstag, 29. Juni 2017, wurde im Hessischen Landtag über den Antrag der SPD-Fraktion Hessen, die Schonzeit für Waschbären aufzuheben, abgestimmt.
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten daraufhin die Beibehaltung der Waschbären-Schonzeit beantragt.

Waschbären bedrohen bodenbrütende Arten und verursachen große Schäden an Häusern und Grundstücken. Bild: Seifert/DJV

Pressemitteilung „Waschbär im Hessischen Landtag“

Am Donnerstag, 29. Juni 2017 soll der Waschbär Thema im Hessischen Landtag sein. Zur Abstimmung soll u. a. ein dringlicher Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen gestellt werden.