Neue Auslegungshinweise zur CoKoBev und Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden
Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.