Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze – Was ist erlaubt und was bleibt verboten?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 2. Juni 2020 das vom Bundesinnenministerium angekündigte Merkblatt zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen gemäß Waffengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat der LJV die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und erläutert in der folgenden Tabelle, welche Geräte erlaubt sind und welche Verbote weiterhin gelten.