Leichte Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens
Wie das HMUKLV am Mittwoch, 29. April 2020 mitteilte, wird die Waldbrand-Alarmstufe A vorerst aufgehoben.
Wie das HMUKLV am Mittwoch, 29. April 2020 mitteilte, wird die Waldbrand-Alarmstufe A vorerst aufgehoben.
Wie der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in einer Pressemeldung mitteilte, werden seit einigen Wochen in Hessen vermehrt tote Meisen aufgefunden. Die Tiere fielen zuvor meist durch unspezifische Krankheitssymptome wie Apathie, Abmagerung, aufgeplustertes Gefieder oder Verlust der natürlichen Scheu vor dem Menschen auf. Viele der verstorbenen Blaumeisen und auch einzelne andere tote Singvögel wurden zur Untersuchung und Abklärung der Todesursache in die Veterinärabteilung des LHL geschickt.
Wie die Werra-Rundschau und die HNA berichtete, kam es in der Region um Hessisch Lichtenau in den vergangenen zwei Woche zu mehreren Angriffen auf Weidetiere. Dabei wurden am vergangenen Freitag (24.04.) und Samstag (25.04.) in Hessisch Lichtenau-Hopfelde insgesamt sieben Lämmer, ein Mutterschaf sowie ein weiteres erwachsenes Schaf getötet.
Heute hat das ZDF in der Sendung „drehscheibe“ einen Beitrag zur ausgeweiteten Jagdzeit in Hessen ausgestrahlt. Der LJV war in diesem Beitrag mit zwei Statements vertreten und hatte der Redaktion bereits vorab einige Fragen beantwortet und diese mit zahlreichen Informationen und unseren Positionen vorsorgt.
Bereits Ende März 2020 hat der LJV die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Corona-Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxation des Feldhasen nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der LJV hat außerdem eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrstaxation in diesem Jahr zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten, wie z. B. zu einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen durfte.
Nachdem Anfang März 2020 eine Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden konnte, ist nun eine zweite Wölfin im Umkreis des „Stölzinger Gebirges“, wo die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner aufeinandertreffen, sesshaft geworden. Dies bestätigte eine Genanalyse des HLNUG im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings. Hessen hat nun innerhalb weniger Wochen ein zweites Wolfsterritorium.
Nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am 15. April 2020 wurden Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie verkündet. In den fortbestehenden Maßnahmen wird weiterhin der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (für den Publikumsverkehr geschlossen) aufgeführt, ebenso sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Der LJV hat diesbezüglich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachgehakt, ob diese Regelung auch für die jagdlich genutzten Schießstände in Hessen weiter fortbesteht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir zeitnah darüber informieren.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen.
Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. LJV und DJV hatten am 19. März 2020 die Bundes- und Länderministerien mit Eilbriefen aufgefordert, entsprechende Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger im Falle möglicher Ausgangsssperren zu treffen.
Der LJV hat bereits Ende März 2020 die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Corona-Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxation des Feldhasen nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der LJV hat außerdem eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrstaxationen in diesem Jahr zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten, wie z. B. zu einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen dürfe.