von links: R. W. Becker (LJV Hessen), W. Kommallein, S. Hempel, K. Lötzerich, A. Weiß, H. Becker (alle „Rotwildring Wattenberg-Weidelsburg“) Quelle: LJV Hessen

Landesjagdverband Hessen e. V. und Rotwild-Hegemeinschaft „Wattenberg-Weidelsburg“ legen Lebensraumkonzept vor

Zur Sicherung des heimischen Rotwildes legt die zuständige Rotwild-Hegegemeinschaft unter Begleitung des Landesjagdverbandes Hessen e.V. (LJV Hessen) ein umfassendes Konzept für die Zukunft dieser Wildart vor.

Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Neue Monitoring-Regelung für Schweinepest

Die für Haus- und Wildschweine tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.

Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht

Von vielen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften gänzlich unbemerkt, hat sich neben den jagdrechtlichen Änderungen durch die Hessische Jagdverordnung zum 01.01.2016 auch für Jagdpächter gemeinschaftlicher Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften eine Änderung des Umsatzsteuerrechtes vollzogen.

Quelle: Rolfes/DJV

Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.

Seminar: Biodiversität und Landwirtschaft

Die Veranstaltung zum Thema Biodiversität in der Landwirtschaft findet am 16.06.2016 in Kleinlüder statt und beinhaltet einen Vortragsteil am Vormittag und eine Feldrundfahrt zur Demonstration und Diskussion praktischer Maßnahmenbeispiele am Nachmittag.

Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Abrundung von Jagdbezirken

§ 5 Bundesjagdgesetz mit der Überschrift „Gestaltung der Jagdbezirke” lautet in sei­nem Absatz 1 wie folgt:

„Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist.”

Es handelt sich bei diesen vorgenannten Abrundungsvoraussetzungen (Notwendig­keit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung) um sog. unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterlie­gen.

Welche Haftungsrisiken bergen Bewegungsjagden?

Die Drückjagdsaison steht unmittelbar bevor und die Jagdausübungsberechtigten stehen inmitten der Vorbereitung dieser Jagden. Auch aus rechtlicher Sicht gibt es hierbei einiges zu beachten, um im Fall der Fälle nicht in eine Haftung zu geraten.