Jägerprüfungsfragen für die Sachgebiete 1, 2, 3 und 4
Die Jägerprüfungsfragen für die Sachgebiete 1 (Wildbiologie), 2 (Jagdbetrieb), 3 (Waffen) und 4 (Recht) haben wir Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt:
Die Jägerprüfungsfragen für die Sachgebiete 1 (Wildbiologie), 2 (Jagdbetrieb), 3 (Waffen) und 4 (Recht) haben wir Ihnen zum Download zur Verfügung gestellt:
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main und die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung untersuchen derzeit im Rahmen des Verbundforschungsprojektes „ZOWIAC“ (Zoonotische und wildtierökologische Auswirkungen invasiver Carnivoren) den Parasitenbefall sowie das Risiko von Zoonosen, die von Waschbär, Marderhund und Mink ausgehen können. Die Untersuchung auf den humanpathogenen Waschbärspulwurm soll erstmals abgesicherte Daten über den Befall der hessischen Populationen liefern.
Die Hessische Landesregierung hat soeben die neuen Auslegungshinweise sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) veröffentlicht, die ab Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt.
Am Mittwoch, 6. Januar 2021 tagt das hessische Corona-Kabinett. Es sollen verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie eine Bewegungseinschränkung für Landkreise die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 überschreiten, beschlossen werden. Sobald uns die neue Verordnung samt Auslegungshinweisen vorliegt, werden wir Sie umgehend auch über mögliche Auswirkungen für die Jagd informieren.
Waidmannsdank allen, die im Jahr 2020 unsere Arbeit unterstützt haben. Wir wünschen allen Mitgliedern und Förderern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Der Vorstand und die Mitarbeiter des Landesjagdverbandes Hessen e. V.
(Vom 24.12.-31.12.2020 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt).
Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.
Die Auslegungshinweise zur aktuell gültigen Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) wurden am 15.12.2020 veröffentlicht. Sowohl nach der CoKoBeV als auch den Auslegungshinweisen zufolge, gibt aus jagdlicher Sicht keine weiteren Einschränkungen.
In Hessen nimmt die Anzahl von Beutegreifern wie Fuchs und Waschbär weiterhin stark zu, da sie in der von Menschen geprägten Kulturlandschaft zu den „Gewinnern“ gehören und sich nahezu ungehindert ausbreiten können. Damit andere Tierarten, wie das Rebhuhn, der Kiebitz oder auch die Gelbbauchunke noch eine Überlebenschance haben, gilt es, diese vor Fressfeinden zu schützen. Da Fuchs, Waschbär, Marder & Co. fast ausschließlich nachts unterwegs sind, ist die Jagd mit geprüften Lebendfangfallen ein wichtiges Instrument des Artenschutzes.
In der Stadt Offenbach sowie in den Landkreisen Main-Kinzig, Limburg-Weilburg, Groß-Gerau, Fulda, Wetterau, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Odenwald und im Landkreis Offenbach gelten nächtliche Ausgangssperren. Der LJV hat für Sie die Übersichtstabelle aktualisiert und dort die Links zu den jeweils gültigen Allgemeinverfügungen eingefügt. Alle betroffenen Kreise sowie die Stadt Offenbach haben unter den Ausnahmen den Punkt „Tierseuchenbekämpfung und -prävention“ aufgenommen: Zur Landkreisübersicht (Stand: 17.12.2020)