Presseseminar II: Vor Mikrofon und Kamera
DJV und LJV veranstalten in Kooperation ein zweitägiges Presseseminar mit dem Titel „Vor Mikrofon und Kamera“ vom 15.-16. Mai 2020 in der LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim.
DJV und LJV veranstalten in Kooperation ein zweitägiges Presseseminar mit dem Titel „Vor Mikrofon und Kamera“ vom 15.-16. Mai 2020 in der LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim.
Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitteilt, handelt es sich bei dem am Dienstag, 28.01.2020 in Frankfurt Sachsenhausen aufgefundenen Tier um einen Wolf. Dies bestätigten Experten des HLNUG und des Instituts für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland (LUPUS) anhand des von der Polizei in Frankfurt zur Verfügung gestellten Fotomaterials.
Wie die Hessenschau berichtet, lief am heutigen Dienstag gegen 8.45 Uhr ein wolfsähnliches Tier auf der Babenhäuser Landstraße im Bereich des Frankfurter Stadtwaldes vor das Auto einer 47-Jährigen. Trotz Vollbremsung konnte die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern. Genproben sollen nun zeigen, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Das Ergebnis soll in zehn bis 14 Tagen vorliegen. Zum Artikel auf Hessenschau.de
Nahezu doppelt so viele Frauen und Männer wie zehn Jahre zuvor traten im Jahr 2019 zur staatlichen Prüfung an. 19 Prozent haben nicht bestanden. Die meisten Prüflinge gab es in Niedersachsen: 4.163.
Wie die Pressestelle des HMUKLV mitteilt, wurde in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Der festgestellte Subtyp der Vogelgrippe breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus und hat bereits in Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien zu mehreren Ausbrüchen in Geflügelhaltungen geführt.
Behörden melden weiteres infiziertes Wildschwein in Polen. DJV bittet darum, verdächtige Wildschweinkadaver nicht anzufassen und sofort die Behörden zu informieren. Über das Tierfund-Kataster werden Daten direkt weitergeleitet.
DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen – Vorbild könnte Schweden sein.
In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ – das ist FALSCH.
Wie die Allgemeine Zeitung Mainz berichtet, wurde heute (16.01.2020) hinter einer Leitplanke kurz vor der Abfahrt „Mainz Saarstraße“ an der A60 ein wolfsähnliches Tier gefunden. Gegenüber der AZ bezog das Umweltministerium Rheinland-Pfalz bereits Stellung. Bei dem überfahrenen Tier handele es sich mutmaßlich um einen Wolf. Der Kadaver sei in das Internationale Wildtierzentrum nach Berlin gebracht werden und soll dort weiter untersucht werden. Zum Artikel in der AZ Mainz