Update 11.12.2019 Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet
Update 30.10.2019, 13.50 Uhr:
Nach dem ersten Etappensieg rudert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zurück. Nunmehr gilt im Forstamt Jossgrund, dass der Abschussplan wie von der Rotwildhegegemeinschaft Spessart gefordert, auf 450 Stück begrenzt wird und ein Abschussverbot für Hirsche der Klasse II besteht.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt geht jetzt davon aus, dass diese Stillhaltezusage der Oberen Jagdbehörde bis zu einer Entscheidung des Gerichts notwendig und ausreichend sein dürfte, um dem Gebot des effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung zu tragen.
Damit ist die Anwendung der Schalenwildrichtlinie zumindest in Teilen vorläufig gestoppt.