Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Abrundung von Jagdbezirken

§ 5 Bundesjagdgesetz mit der Überschrift „Gestaltung der Jagdbezirke” lautet in sei­nem Absatz 1 wie folgt:

„Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist.”

Es handelt sich bei diesen vorgenannten Abrundungsvoraussetzungen (Notwendig­keit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung) um sog. unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterlie­gen.

Quelle: Wunderlich/DJV

Zeitgemäßer Einsatz von Fallen

Position Fangjagd

Positionspapier auf der Basis der Erarbeitung des interdisziplinären Arbeitskreises zum zeitgemäßen Einsatz von Fallen (Arbeitskreis Falle) des Deutschen Jagdverbandes

Quelle: Semmelsberger/DJV

Fangjagd in Deutschland

Position Fangjagd

Der Verlust an Artenvielfalt – insbesondere in der Agrarlandschaft – ist eine der größten Herausforderungen für den Naturschutz in Deutschland. Jäger können helfen, spezialisierte gefährdete Arten zu schützen, indem sie anpassungsfähige räuberische Arten im Bestand reduzieren. Eine effektive Bejagung erfordert den Einsatz von Fallen – dies gilt insbesondere für nachtaktive Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Mink.

Verkehrssicherungspflichten bei Gesellschaftsjagden in der Nähe von Straßen

Jedes Jahr im Herbst beginnt die Zeit der Gesellschaftsjagden in deutschen Jagdrevieren. Treib- und Drückjagden bieten den jeweiligen Jagdgesellschaften dabei nicht nur besondere Jagderlebnisse. Vor allem kann hier auf tierschutzkonforme Art und Weise in kurzer Zeit im Idealfall viel Wild erlegt werden. Gerade in Zeiten hoher Schwarzwildbestände ist das eine effektive Form der Wildschadensverhütung und dient der Vermeidung finanzieller Belastungen bei Landwirten und Ausgleichspflichtigen.