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Quelle: SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) teilt mit: Das Coronavirus beeinträchtigt unser Leben. Weitere Infektionsfälle sind leider gewiss. Die Tatsache, dass viele unserer Lebensmittel in Deutschland hergestellt werden, beruhigt. Auch im grünen Bereich sind für viele Unternehmen aber finanzielle Engpässe zu erwarten.

Foto: Markus Stifter

Änderung HJagdG: Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz wird nach Verkündung in Hessen erlaubt sein

In der Plenumssitzung vom 24.03.2020 hat der Hessische Landtag den Entwurf zum „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“, Drucksache Nr. 20/2567 beschlossen. Der LJV hatte zur geplanten Änderung des HJagdG bereits am 18. März 2020 ein Gespräch mit dem jagdpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Hessen, Markus Meysner, geführt und auf der Homepage sowie im Newsletter darüber berichtet.

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LJV-Geschäftsstelle bleibt weiterhin einsatzbereit

Schon bereits bevor die Bundesregierung am Sonntag, 22. März 2020 die verschärften Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus veröffentlichte, hat der LJV die Möglichkeit geschaffen, dass sämtliche Mitarbeiter bis auf weiteres aus dem Heimbüro arbeiten können.

++ Absage des Landesjägertages in Gladenbach (9. Mai 2020) ++

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat am 16. März 2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger Sars-Cov2 erlassen. Demnach sind öffentliche oder private Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf, zu denen mehr als 50 Personen erwartet werden, ab sofort und bis einschließlich 19.04.2020 untersagt. Eine Verlängerung dieser Frist hat sich der Landkreis vorbehalten.

Landkreis Gießen informiert: Tiersektionen bei Wildtieren

Wie das Veterinäramt des Landkreises Gießen mitteilt, konnten Wildtiere im Landkreis Gießen bisher ohne vorherige Anmeldung beim Veterinäramt direkt zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Schubertstraße 60 in Gießen verbracht werden. Ab sofort werden Tiersektionen dort nur noch auf amtstierärztliche Anweisungen durchgeführt.