Foto: Markus Stifter

Neue Corona-Regelungen mit Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Am Mittwoch, 6. Januar 2021 tagt das hessische Corona-Kabinett. Es sollen verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie eine Bewegungseinschränkung für Landkreise die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 überschreiten, beschlossen werden. Sobald uns die neue Verordnung samt Auslegungshinweisen vorliegt, werden wir Sie umgehend auch über mögliche Auswirkungen für die Jagd informieren.

Mit etwas Rücksicht kann so jeder einfach dazu beitragen, Wildtiere nicht unnötig in Angst und Schrecken zu versetzen. Mit etwas Glück gelingt es dann sogar, Rehe, wie hier im Feld beobachten zu können. Foto: Rolfes/DJV.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Förderern ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2021!

Waidmannsdank allen, die im Jahr 2020 unsere Arbeit unterstützt haben. Wir wünschen allen Mitgliedern und Förderern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Der Vorstand und die Mitarbeiter des Landesjagdverbandes Hessen e. V.
(Vom 24.12.-31.12.2020 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt).

Gemeinsame Drückjagd Quelle: DJV

Neue Auslegungshinweise zur CoKoBev und Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden

Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.

Moderne Lebendfangsysteme, wie diese Wippbetonrohrfalle, sind bei Artenschutzprojekte für Amphibien oder Wiesenbrütern kaum noch wegzudenken. Umso unverständlicher die Entscheidung des hessischen Umweltministeriums, die Finanzierung von Maßnahmen des aktiven Prädatoren Managements aus Naturschutzmitteln zu untersagen. Foto: Dr. Nadine Stöveken

Hessische Jägerschaft fordert Unterstützung bei der Fangjagd zur Sicherung des Artenschutzes

In Hessen nimmt die Anzahl von Beutegreifern wie Fuchs und Waschbär weiterhin stark zu, da sie in der von Menschen geprägten Kulturlandschaft zu den „Gewinnern“ gehören und sich nahezu ungehindert ausbreiten können. Damit andere Tierarten, wie das Rebhuhn, der Kiebitz oder auch die Gelbbauchunke noch eine Überlebenschance haben, gilt es, diese vor Fressfeinden zu schützen. Da Fuchs, Waschbär, Marder & Co. fast ausschließlich nachts unterwegs sind, ist die Jagd mit geprüften Lebendfangfallen ein wichtiges Instrument des Artenschutzes.

Symbolbild Quelle: Kauer/DJV

Corona-Ausgangssperren in fünf Landkreisen und einer kreisfreien Stadt

In der Stadt Offenbach sowie in den Landkreisen Main-Kinzig, Limburg-Weilburg, Groß-Gerau, Fulda, Wetterau, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Odenwald und im Landkreis Offenbach gelten nächtliche Ausgangssperren. Der LJV hat für Sie die Übersichtstabelle aktualisiert und dort die Links zu den jeweils gültigen Allgemeinverfügungen eingefügt. Alle betroffenen Kreise sowie die Stadt Offenbach haben unter den Ausnahmen den Punkt „Tierseuchenbekämpfung und -prävention“ aufgenommen: Zur Landkreisübersicht (Stand: 17.12.2020)

Quelle: Fellwechsel

Nachfolge Fellwechsel

Zur Nachfolge bei Fellwechsel hat uns der zuständige neue Mitarbeiter, Christoph Schriever, folgende Informationen übermittelt:

Quelle: Rolfes/DJV

Geflügelpest in Hessen bestätigt

Nachweis bei fünf toten Schwänen im Vogelsbergkreis – Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei fünf Höckerschwänen in Hessen den Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler Institut in Greifswald hat diesen Nachweis heute bestätigt. Die Tiere wurden zuvor im Schutzgebiet Vogelsbergteiche in Freiensteinau tot aufgefunden.

Quelle: Rolfes/DJV

Ausnahmeregelung zur Seuchenbekämpfung und -prävention bei Ausgangssperren in Corona-Hotspots

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hat das hessische Corona-Kabinett das etablierte Eskalationsstufenkonzept erweitert und eine neue 6. Warnstufe „schwarz“ eingeführt. Darin wird präzisiert, welche Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden müssen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert kumulativ 200 pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt oder einem Ort an über drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht hat.