Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Abrundung von Jagdbezirken

§ 5 Bundesjagdgesetz mit der Überschrift „Gestaltung der Jagdbezirke” lautet in sei­nem Absatz 1 wie folgt:

„Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist.”

Es handelt sich bei diesen vorgenannten Abrundungsvoraussetzungen (Notwendig­keit aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung) um sog. unbestimmte Rechtsbegriffe, die in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterlie­gen.

Welche Haftungsrisiken bergen Bewegungsjagden?

Die Drückjagdsaison steht unmittelbar bevor und die Jagdausübungsberechtigten stehen inmitten der Vorbereitung dieser Jagden. Auch aus rechtlicher Sicht gibt es hierbei einiges zu beachten, um im Fall der Fälle nicht in eine Haftung zu geraten.

Jagd, Jäger & Naturschutz

Der Landesjagdverband Hessen e.V. ist der Zusammenschluss der hessischen Jagdvereine mit über 20.000 Mitgliedern. Im Rahmen der Pflege und Förderung des Jagdwesens, insbesondere des Schutzes und der Erhaltung der freilebenden Tierwelt und der Sicherung ihrer Lebensräume, fördert der LJV Hessen satzungsgemäß die Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes.

Gefährliche Hunde

Ein Hundebesitzer und Jäger hielt sich auf seinem Privatgrundstück auf und gewährte dabei seinem Jagdgebrauchshund Auslauf. Plötzlich nahm der Hund die Katze des Nachbarn wahr, die sich auch auf dem Grundstück aufhielt. Sogleich folgte der Hund der Katze und stellte diese nach Verlassen des Grundstückes. Bevor der Hund die Katze griff, hatte diese eine Fluchtstrecke von 120 m zurückgelegt. Zwar konnte der Hundebesitzer den Hund von der Katze umgehend abrufen, jedoch verendete diese aufgrund der schweren Verletzungen.