Quelle: Landkreis Waldeck-Frankenberg

LJV hat nachgehakt: Ausnahmeregelung für Jägerinnen und Jäger im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen.

Quelle: BMEL

Jäger sind von einer allgemeinen Corona-Ausgangssperre befreit

Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. LJV und DJV hatten am 19. März 2020 die Bundes- und Länderministerien mit Eilbriefen aufgefordert, entsprechende Ausnahmeregelungen für Jägerinnen und Jäger im Falle möglicher Ausgangsssperren zu treffen.

Foto: Markus Stifter

LJV-Hinweis zur Hasentaxation zeigt Wirkung

Der LJV hat bereits Ende März 2020 die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der hessischen Landesregierung verordneten Corona-Kontaktbeschränkungen die Frühjahrstaxation des Feldhasen nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der LJV hat außerdem eingefordert, dass die Aussetzung der Frühjahrstaxationen in diesem Jahr zu keinerlei Nachteilen für die Hegegemeinschaften oder die Jagdausübungsberechtigten, wie z. B. zu einer eingeschränkten Bejagung oder dem Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung führen dürfe.

Foto: Rolfes/DJV

Argumentation zur vorverlegten Jagdzeit

Sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren:

Foto: Rolfes/DJV

Wichtig: Vorverlegte Jagdzeiten auf den April

Am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet. Darin werden die Jagdzeiten auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den April vorverlegt.

Archivfoto Quelle: KauerMross/DJV

Gesetz zur Bekämpfung der ASP veröffentlicht/Verwendung von Nachtzieltechnik

Im heutigen Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (Nr. 15/2020) wurde das „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“, über das wir bereits berichtet haben, mit heutigem Datum veröffentlicht und tritt damit am 04.04.2020 in Kraft.

Foto: Rolfes/DJV

Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht

Mit der Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den April wird manifestiert, dass Tierschutz, Lebensraumgestaltung und Artenreichtum dort nur eine beliebige Floskel zu sein scheint.

Symbolbild Quelle: Rolfes/DJV

Zu Ostern sind die Hasen los – Hasenbestände in Hessen weiter stabil

In vielen hessischen Revieren sind derzeit die Jäger auf der Pirsch – allerdings nicht mit der Flinte, sondern mit großen Suchscheinwerfern, Fernglas, Papier und Bleistift. Auch wenn in diesem Frühjahr die Hasenzählung aufgrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus vielerorts nur allein oder mit Familienmitgliedern möglich ist, werden in den Abendstunden auf Hessens freien Feldflächen Hasen gezählt.

Bild: KauerMross/DJV

Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar

Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.

Das Risiko für einen Wildunfall steigt nach der Zeitumstellung.
In der Zeit von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Unfallgefahr im Herbst besonders hoch. Foto: Thorsten Mohr

Pressemeldung des LJV: Wildunfallgefahr steigt nach Zeitumstellung

Am kommenden Wochenende werden in Deutschland die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt. Auch wenn aktuell aufgrund der Corona-Pandemie weniger Berufspendler unterwegs sind, nimmt die Gefahr von Wildunfällen für jeden einzelnen rapide zu. Auch das frische Grün auf Wiesen und Feldern sowie die Suche nach neuen Revieren sorgt bei den Rehen für häufigere Wildwechsel. Wie die Statistik des Deutschen Jagdverbandes zeigt, verursachen Rehe über 90 Prozent der Kollisionen. Im Durchschnitt passiert in Deutschland alle 2,5 Minuten ein Wildunfall. Das stetig steigende Verkehrsaufkommen korreliert dabei mit den gestiegenen Unfallzahlen.