Quelle: Screenshot Facebook/Hessen.de

Die Hessische Landesregierung hat soeben die neuen Auslegungshinweise sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) veröffentlicht, die ab Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt.

Foto: Markus Stifter

Neue Corona-Regelungen mit Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Am Mittwoch, 6. Januar 2021 tagt das hessische Corona-Kabinett. Es sollen verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie eine Bewegungseinschränkung für Landkreise die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 überschreiten, beschlossen werden. Sobald uns die neue Verordnung samt Auslegungshinweisen vorliegt, werden wir Sie umgehend auch über mögliche Auswirkungen für die Jagd informieren.

Mit etwas Rücksicht kann so jeder einfach dazu beitragen, Wildtiere nicht unnötig in Angst und Schrecken zu versetzen. Mit etwas Glück gelingt es dann sogar, Rehe, wie hier im Feld beobachten zu können. Foto: Rolfes/DJV.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Förderern ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2021!

Waidmannsdank allen, die im Jahr 2020 unsere Arbeit unterstützt haben. Wir wünschen allen Mitgliedern und Förderern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Der Vorstand und die Mitarbeiter des Landesjagdverbandes Hessen e. V.
(Vom 24.12.-31.12.2020 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt).

Gemeinsame Drückjagd Quelle: DJV

Neue Auslegungshinweise zur CoKoBev und Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden

Das HMUKLV übermittelte am 22. Dezember 2020 die neuen Auslegungshinweise zur CoKoBeV sowie Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Schießkinos werden nunmehr auf Seite 10 der Auslegungshinweise ausdrücklich in der Weise genannt, dass sie nach vorheriger Genehmigung durch die Gesundheitsämter für das Einschießen der Waffen und zur Erlangung des Schießnachweises genutzt werden dürfen.

Moderne Lebendfangsysteme, wie diese Wippbetonrohrfalle, sind bei Artenschutzprojekte für Amphibien oder Wiesenbrütern kaum noch wegzudenken. Umso unverständlicher die Entscheidung des hessischen Umweltministeriums, die Finanzierung von Maßnahmen des aktiven Prädatoren Managements aus Naturschutzmitteln zu untersagen. Foto: Dr. Nadine Stöveken

Hessische Jägerschaft fordert Unterstützung bei der Fangjagd zur Sicherung des Artenschutzes

In Hessen nimmt die Anzahl von Beutegreifern wie Fuchs und Waschbär weiterhin stark zu, da sie in der von Menschen geprägten Kulturlandschaft zu den „Gewinnern“ gehören und sich nahezu ungehindert ausbreiten können. Damit andere Tierarten, wie das Rebhuhn, der Kiebitz oder auch die Gelbbauchunke noch eine Überlebenschance haben, gilt es, diese vor Fressfeinden zu schützen. Da Fuchs, Waschbär, Marder & Co. fast ausschließlich nachts unterwegs sind, ist die Jagd mit geprüften Lebendfangfallen ein wichtiges Instrument des Artenschutzes.