Schonzeit für Keiler und Bachen bis 15.06.2018 aufgehoben
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersandte heute eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersandte heute eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018.
Heute Nachmittag erreichte die LJV-Geschäftsstelle die nachfolgende Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“. Nach LJV-Geschäftsführer Alexander Michel scheinen einige Forderungen des LJV, wie z. B. die Durchführung von Informationsveranstaltungen oder die grundsätzliche Bereitschaft zu Entschädigungen, aufgenommen worden zu sein.
Wie die dpa berichtet, mahnen die deutschen Behörden weiter zu besonderer Wachsamkeit bei Reisenden und Landwirten, um ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa zu verhindern.
Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist nur noch 300 Kilometer von Deutschland entfernt, bedroht sind Haus- und Wildschweine. Das Ansteckungsrisiko lässt sich bereits jetzt durch eine effektive Jagd senken. Alle erfolgsversprechenden Jagdmethoden – auch die Maisernte – sollen unbedingt genutzt werden, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
Download: Merkblatt mit wichtigen Tipps zur Schwarzwildbejagung
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet von den ersten beiden Fällen der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik. Entdeckt wurden zwei infizierte Schweine. Der nächstgelegene Fundort ist 400 Kilometer entfernt in der Ukraine. Der DJV bittet Jäger in Deutschland um erhöhte Aufmerksamkeit.
Die für Haus- und Wildschweine tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.