Jungwaschbär ist wieder ganzjährig bejagbar
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft. Der LJV berichtete: https://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/
Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.
Die Interessensgemeinschaft Taunus der „Deutschen Initiative Mountainbike e. V.“ (DIMB) hatte am 18. Februar 2020 unter dem Motto „Mountainbiker treffen Jäger“ zu einem offenen Dialog nach Kelkheim eingeladen.
Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick. Mit der Verkündung am 19.02.2020 im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz am 20.02.2020 in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen.
Um die stetig zunehmende Nachfrage nach Lehrgängen zur Fangjagd aufzufangen, hat der Landesjagdverband (LJV) Hessen am 07.02.2020 einen Lehrgang zur Schulung von weiteren Ausbildern durchgeführt. Maarten Fijnaut, passionierter Niederwildjäger und LJV Vorstandsmitglied, begrüßte die rund 50 Teilnehmer und Referenten.
Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April müssen Jägerinnen und Jäger ihren Jagdschein verlängert haben. Die Verlängerung sollte möglichst zeitnah und direkt nach dem Eintreffen Ihres Versicherungsnachweises beantragt werden, damit es durch möglicherweise geänderte Organisationsabläufe zu keinem Aufstau Ende März kommt.
Am Dienstag, 12. Februar 2020, hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden sein Urteil im Verfahren über den Normenkontrollantrag der FDP-Fraktion Hessen gegen die Hessische Jagdverordnung verkündet und damit die sachlichen Argumente des LJV gegen eine Schonzeit von Jungfüchsen, Jungwaschbären und juvenilen Marderhunden bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat weiterhin bestätigt, dass das Jagdrecht insofern dem Tierschutzgesetz vorgeht, als die Jagd ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts ist.
Wie die dpa mitteilt ist in Hessen erneut ein toter Wolf entdeckt worden. In der Nähe des Wiesbadener Ostbahnhofes habe ein Bahnmitarbeiter das weibliche Tier gefunden, teilte das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Mittwoch in Wiesbaden gegenüber der dpa mit. Die Wölfin sei offenbar mit einem Zug kollidiert, habe aber äußerlich keine sichtbaren Verletzungen aufgewiesen. Der Fund ereignete sich Mitte vergangener Woche.
Die Anzahl der bestätigten C1-Wolfsnachweise ist im Jahr 2019 in Hessen stark angestiegen. Insgesamt konnten 35 gesicherte Nachweise erbracht werden. In den Jahren 2008-2017 waren es lediglich 12 Nachweise. Daraufhin lud der LJV Hessen die rund 150 ehrenamtlichen Wolfskundigen des Landesjagdverbandes, die bereits 2015 an der Wolfsschulung I. teilgenommen hatten, zu zwei Informationsveranstaltungen in Alsfeld-Eudorf und Stockstadt ein.