„Der Jäger hat gerechtfertigt gehandelt“
Ein Jäger hat einen Wolf getötet, weil dieser sich nicht abhalten ließ Jagdhunde zu attackieren. Ob er sich auf Notstand berufen kann, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.
Ein Jäger hat einen Wolf getötet, weil dieser sich nicht abhalten ließ Jagdhunde zu attackieren. Ob er sich auf Notstand berufen kann, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.
Medienberichten zufolge hat ein Wolf in Brandenburg mehrere Jagdhunde bei einer Drückjagd attackiert und ließ sich auch nicht durch Rufen und Warnschuss vertreiben. Ein Jagdgast hat den Wolf dann getötet. Es wäre der erste Vorfall in Deutschland, der für den Wolf tödlich endet. Der DJV fordert eine lückenlose Aufklärung des Falls und Rechtssicherheit für Jäger.
Am 29. Dezember 2018 informierte der LJV seine Mitglieder per Newsletter und über Facebook über die Einrichtung von Waffenverbotszonen an Bahnhöfen in verschiedenen Städten und Bundesländern sowie in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der DJV und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.
Der WILD Jahresbericht 2017 wurde fertig gestellt und heute auf der Webseite des deutschen Jagdverbandes veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht finden Sie Informationen zur Verbreitung und zum Vorkommen von ausgewählten Wildarten, (invasiven) gebietsfremden Arten und Wildkrankheiten.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 gab es Unklarheiten, ob Schalldämpfer in anderen Bundesländern weiterhin bewilligt werden. Der LJV Hessen hat nun beim Hessischen Innenministerium nachgefragt.
die Bundespolizei hat an Silvester und an Neujahr Waffenverbotszonen an Bahnhöfen in verschiedenen Städten und Bundesländern eingerichtet. Auch Frankfurt ist betroffen. Das Waffenverbot gilt zu bestimmten Uhrzeiten. Bitte beachten Sie die Beschilderung oder informieren sich in der regionalen Presse über die Länge des Waffenverbots und die verbotenen Gegenstände (in der Regel sind sämtliche Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art verboten).
Auch in Teilen der Wiesbadener Innenstadt gilt ab 1. Januar 2019 eine Waffenverbotszone.
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Am 20. Dezember 2018 wurde der Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Unter der Überschrift „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ enthält das Vertragswerk nur wenige Zeilen zum Thema „Jagd“. Am Samstag soll der Koalitionsvertrag den Parteigremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Der LJV sieht zwei wichtige Kernforderungen als erfüllt an: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet und Jungwaschbären sollen (Anm. d. Red. erst nach einer geänderten Schonzeitverordnung) wieder ganzjährig bejagbar sein.
Wie der Hessische Rundfunk soeben berichtet, haben sich CDU und Grüne in der Nacht auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Inhalte wurden bisher noch nicht bekannt, dafür aber die Aufteilung der Ministerien.