Fördermöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung ihrer Natur- und Artenschutzprojekte

Arten- und Naturschutz Fördermöglichkeiten
Artenschutz an Jagdkanzeln Foto: Dr. Nadine Stöveken

Jäger sind praktizierende Naturschützer, daher ist es für viele Jäger und Pächter selbstverständlich, dass Sie in ihren Revieren Maßnahmen zum Natur und Artenschutz umsetzen. In den meisten Fällen finanzieren Sie diese Maßnahmen aus ihrer eigenen Tasche und investieren so einige hunderte oder sogar tausende Euro in die Fläche. Die umgesetzten Projekte umfassen dabei nicht nur die klassischen Hegemaßnahmen wie das Anlegen von Deckungs- und Äsungsflächen, sondern auch über das Themenfeld der Jagd hinausgehende Aktivitäten wie das Anlegen von Amphibiengewässern, die Pflege von Streuobstwiesen oder das Aufhängen von Bienenhotels, Nisthilfen oder Quartieren für Fledermäuse.

Um Sie bei der ehrenamtlichen Umsetzung ihrer kleinen und großen Projekte zu unterstützen, möchten wir Ihnen eine Auswahl verschiedener Möglichkeiten zur finanziellen Förderung ihrer Vorhaben vorstellen und Sie ermutigen, sich auch weiterhin so engagiert für den Schutz und den Erhalt von Wild und Natur einzusetzen.

Umweltlotterie GENAU

Bei der Umweltlotterie GENAU werden im Rahmen eines Gewinns wöchentlich 5000 € an ein hessisches Natur- oder Umweltschutzprojekt vergeben. Mitmachen können Vereine, Verbände, aber auch private Gruppen oder Einzelpersonen. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Einreichen ihrer Projektskizze finden Sie auf der Webseite von Lotto Hessen https://www.genau-lotto.de/projekt-einreichen/. Hier finden Sie auch viele Beispiele für Projekte die bereits gewonnen haben oder auf der Liste der eingereichten Projekte stehen. 

LOTTO Tronc Mittel

Lotto Tronc- Mittel stehen auch für gemeinnützige Natur- und Artenschutzprojekte zur Verfügung. In Form einer Zuschuss- oder Anteilsfinanzierung können juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen die Förderung ihrer Projekte mit bis zu 500 € beantragen. Veranstaltungen mit Bezug zu Natur- oder Umwelthemen werden mit einer Fördersumme von maximal 250 € bezuschusst. In beiden Fällen gilt ein vereinfachter Verwendungsnachweis und ermöglicht so eine schnelle und unbürokratische Realisierung ihrer Naturschutzprojekte. Die Mittel aus der Tronc Abgabe werden mit einem Schreiben an die Ministerin direkt beim hessischen Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantragt. 

Stiftung Hessischer Naturschutz

Eine weitere Möglichkeit Fördergelder für seine Natur- und Artenschutzprojekte zu erhalten, ist die Beantragung einer Projektförderung oder einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung bei der Stiftung Hessischer Naturschutz. Eine maximale Fördersumme ist in den Förderrichtlinien nicht festgelegt und bis zu einem Betrag von 1.000,- € gilt auch hier der vereinfachte Verwendungsnachweis. Antragsberechtigt sind nur juristische Personen wie zum Beispiel Vereine oder Stiftungen. Schwerpunktmäßig sollen Projekte gefördert werden, die dem Erhalt der Biodiversität dienen aber auch Maßnahmen zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit werden durch die Stiftung finanziell unterstützt.  

Weitere Fonds und Stiftungen

Weitere Stiftungen, die Projekte zur Förderung und Entwicklung des Umwelt und Naturschutzes in Hessen finanziell unterstützen, sind zum Beispiel die Allianz Umweltstiftung, die Audi Stiftung für Umwelt, die HIT Umwelt und Naturschutz Stiftungs GmbH oder der Fraport Umweltfonds. Beim Fraport-Umweltfonds ist eine Förderung jedoch nur für gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen möglich, die in einem bestimmten Umkreis (Nachbarschaftsrahmen) um den Frankfurter Flughafen beheimatet sind. Bei Projekten, die bei der Allianz Umweltstiftung eingereicht werden, ist es wichtig, dass neben dem Natur und Umweltbezug auch der Mensch und seine Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Audi Stiftung fördert nur Projekte gemeinnütziger Einrichtungen und erarbeitet nach Einreichung einer zunächst formlosen Projektskizze den Förderantrag zusammen mit den Antragstellern. 

Finanzielle Förderung von Naturschutzprojekten aus Fonds oder Mitteln von Ersatzzahlungen durch Landkreise und kreisfreie Städte

In einigen Kreisen und kreisfreien Städten stehen Mittel aus Naturschutzfonds oder Ersatzzahlungen zur Verfügung, um Projekte von örtlichen Naturschutzverbänden zu unterstützen. Meist handelt es sich um geringere Beträge von einigen wenigen hundert Euros, die zum Beispiel zur Unterstützung der Anschaffung von Geräten, Saatgut oder Obstbäumen beantragt werden können. Ob eine solche finanzielle Unterstützung auch in ihrem Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt zur Verfügung steht, können Sie am besten bei Ihrer zuständigen unteren Naturschutzbehörde erfragen. Diese kann Sie auch bei allen weiteren Fragen zur Förderung und Realisierung von Naturschutzprojekten beraten.

Projektförderung zum Erhalt der biologischen Vielfalt: Biodiversitätsprojekte von besonderem landesweiten Interesse

Im Rahmen der hessischen Biodiversitätsstrategie, wurde eine Liste (sog. Hessenliste) von Arten und Lebensräume erstellt, die für Hessen eine besondere Bedeutung haben. Darunter befinden sich sowohl Arten und Lebensräume die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geschützt und gefördert werden müssen, als auch solche, für die Hessen eine besondere Verantwortung trägt, da sie zum Beispiel in unserem Bundesland noch bedeutsame Vorkommen aufweisen.

Maßnahmen, die zum Schutz und Förderung der Arten und Lebensräume aus der sogenannten Hessenliste beitragen, können im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln der Biodiversitätsstrategie finanziell unterstützt werden. Die Projektideen werden bei der unteren Naturschutzbehörde eingereicht und mit den Ansprechpartner vor Ort abgestimmt. Nach der gemeinsamen Erstellung des Projektantrags wird dieser bei der oberen Naturschutzbehörde des zuständigen Regierungspräsidiums zur Antragsprüfung und Entscheidung über die Bewilligung eingereicht. Die Projektrealisierung verläuft im Falle eines positiven Bescheids in enger Abstimmung mit der UNB, diese stellt die Antragsberechtigte Institution dar und übernimmt auch die administrative Abwicklung.

Wenn Sie also eine konkrete Projektidee zur Förderung einer Art oder eines Lebensraums der Hessenliste haben, wenden Sie sich am besten an den zuständigen Ansprechpartner Ihrer UNB und entwickeln bestenfalls gemeinsam ihr Biodiversitätsprojekt. Die Hessenliste sowie den Leitfaden zur Hessenliste finden Sie auf der folgenden Webseite: https://biologischevielfalt.hessen.de Beispielarten dieser Hessenliste sind Rebhuhn, Hohltaube, Waldschnepfe, Feldhamster, Wildkatze oder Gartenschläfer. Ausgenommen von diesem Förderinstrument sind Projekte für die sogenannten „Mitmacharten“. Hierunter fallen zum Beispiel die Haselmaus, die meisten Fledermausarten aber auch der Feuersalamander oder der Weißstorch.

Ein prominentes Beispiel für ein solches „Biodiversitätsprojekt“ von besonderem landesweitem Interesse ist der „Rebhuhnhegering Wetterau“. Unter dieser Bezeichnung haben sich 2016 über 40 Niederwildreviere zusammengeschlossen und ein Projekt zum Schutz und Erhalt des Rebhuhns angestoßen. Der Hegering ist eine Biodiversitätsgruppe der UNB Wetterau und wird aus Landesmitteln der Biodiversitätsstrategie finanziert. 

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Projekte zum Schutz und der Förderung von Arten und Lebensräumen von nationaler Bedeutung, können durch das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gefördert werden. Gefördert werden Vorhaben, die der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt entsprechen und „denen eine für ganz Deutschland repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen“. Die Förderung erfolgt in Form einer Zuschussfinanzierung, wobei der Projektträger in der Regel 10% der Projektkosten selber aufbringen muss. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie auf der folgenden Webseite: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/verfahren.html. Hier finden Sie auch die Liste mit Arten für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat und die im Rahmen des Programms besonders gefördert werden sollen.

Haben Sie eine Idee für ein Naturschutz-Projekt, wissen aber nicht wie Sie es umsetzen wollen? Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir vielleicht einen Weg wie Sie Ihre Idee realisieren können.

Download: Tabelle Fördermöglichkeiten Natur- und Artenschutzprojekte

Dr. Nadine Stöveken, LJV Hessen