Waschbär in Hessen

Waschbär auf einem Hausdach
Waschbären bedrohen bodenbrütende Arten und verursachen große Schäden an Häusern und Grundstücken. Bild: Seifert/DJV

Hat ein Waschbär Schäden in Ihrem Haus, Grundstück oder Garten angerichtet?

 

Dann melden Sie uns jetzt diese Schäden. Der Landesjagdverband Hessen e. V. erfasst Waschbärschäden in einer Datenbank und leitet sie an die politischen Entscheidungsträger weiter!

www.Waschbaerschaeden.de

 

Hintergrundinformationen:

Nach der neuen Jagdverordnung, die im April 2016 in Kraft getreten ist, steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer, besonders aus Nordhessen, eine Katastrophe. Der Waschbär hat sich in einigen Regionen explosionsartig vermehrt und richtet enorme Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gartenanlagen an. In Dachstühlen reißen die Tiere Dämm-Material von den Decken und verschmutzen mit ihrem Kot das ganze Dachgeschoss. Oft sickern die Waschbär-Exkremente sogar bis in die Wohnräume hinein. Damit diese Räume wieder bewohnbar werden, sind aufwändige und kostenintensive Renovierungsarbeiten nötig. Da die Tiere nachts aktiv sind und laute Geräusche verursachen, bringen sie die geplagten Hausbewohner häufig nächtelang um den Schlaf.

Auch andere Tierarten leiden unter der starken Ausbreitung der Waschbären. „Funde ausgefressener Schildkrötenpanzer, sowie schwere Verletzungen wie abgebissene Gliedmaßen, gehen in der Regel auf das Konto des Waschbären“, sagt Dr. Norbert Schneeweiß, Chef der Naturschutzstation Rhinluch (Landesamt für Umwelt, Brandenburg).

Der Waschbär ist ein Allesfresser. So sind auch Vogeleier und Jungvögel ein beliebter Leckerbissen bei Waschbären. In der Natur gibt es kaum nennenswerte Faktoren, die eine weitere Ausbreitung stoppen könnten. Der Deutsche Jagdverband hat 2017 deshalb als Jahr des Waschbären ausgerufen. Der Waschbär hat sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor.

Die örtlichen Jägerinnen und Jäger waren bisher die erste Anlaufstelle für geplagte Hausbesitzer. Doch nach der neuen Jagdverordnung sind ihnen fünf Monate die Hände gebunden. Zwar ist das Fangen von Waschbären in befriedeten Bezirken, wie Grundstücken oder Gebäuden auch in der Schonzeit durch den Grundstückseigentümer und von ihm Beauftragte erlaubt, doch der vom Grundstückseigentümer beauftragte Jäger darf die gefangenen Tiere weder aussetzen noch ohne eine Sondergenehmigung erlegen. Ein Debakel für Hausbesitzer und den Artenschutz.

„Die Fangjagd ist das effektivste Mittel, um den nachtaktiven Räuber zu bejagen. Dies ist absolut notwendig und muss unter Beachtung des Elterntierschutzes ganzjährig möglich sein, um seine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Die hessische Jagdverordnung widerspricht damit der EU-Verordnung zur Eindämmung von invasiven, gebietsfremden Arten. Erst in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am 22. Februar 2017 ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive Arten. Die Länder haben nun die Aufgabe, geeignete Managementmaßnahmen zu treffen, da nur diese die Verhältnisse vor Ort beurteilen können. Außerdem soll eine ergänzende Regelung für invasive Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes fordert daher die Hessische Umweltministerin Priska Hinz mit Nachdruck dazu auf, die Schonzeit für Waschbären, unter Beachtung des Elterntierschutzes, sofort aufzuheben:

„Um eine Art einzudämmen, ist besonders die Entnahme von Jungtieren notwendig. Elterntiere sind während der Aufzuchtphase ihrer Jungen durch das Bundesjagdgesetz besonders geschützt – dafür ist keine zusätzliche Schonzeit nötig“.

Der Landesjagdverband Hessen rät, Schäden zu dokumentieren und an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden zu melden und eine schnelle Lösung einzufordern.

 

Weitere Informationen:

Immer mehr Waschbären in Deutschland

Im Jahr 1934, ursprünglich zur ,,Bereicherung“ der heimischen Tierwelt ausgesetzt, stand der Waschbär die folgenden 20 Jahre unter Naturschutz. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurden in Deutschland kritische Stimmen laut. Hessen nahm ihn als erstes Bundesland ins Jagdrecht auf, doch erst seit 1990 steigt die Jagdstrecke merklich an. In einigen Bundesländern, wie auch in Hessen, unterliegt er vom 1. März bis 31. Juli der Schonzeit. Dies erschwert die Bejagung und eine Zurückdrängung der Art. Denn schon längst sind Wald- und Feldlandschaften vom Nordosten bis in den Südwesten Deutschlands in unterschiedlichen Dichten besiedelt. Als Neubürger hat er kaum natürliche Fressfeinde, welche die Ausbreitung in Deutschland stoppen könnten.

Das Ausmaß seiner Verbreitung verdeutlichen die Zahlen des Wildtier Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD): Im Vergleich zu 2006 meldeten im Jahr 2013 fast doppelt so viele Reviere ein Vorkommen des Kleinbären. Deutschlandweit ist nun fast jedes zweite Revier in Waschbärhand, im Kerngebiet (Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) liegt die Zahl mit 71 Prozent sogar noch deutlich höher. Regelmäßig erheben Jäger in über 25.000 Revieren Daten zum Waschbären und anderen Neozoen, die wissenschaftlich ausgewertet werden. Das entspricht etwa der Hälfte der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit bieten sie das umfangreichste Monitoring bundesweit. (Quelle: Deutscher Jagdverband e. V.)