Afrikanische Schweinepest in Hessen

Bild: Wildschwein im Kessel
Gefährlich für Haus- und Wildschweine: die Afrikanische Schweinepest (ASP) Quelle: Rolfes/DJV

Am 15. Juni 2024 bestätigte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine erste positive ASP-Probe bei einem als krank angesprochenen und erlegtem Wildschwein aus dem südhessischen Königstädten (Landkreis Groß-Gerau). Der LJV stellt auf dieser Informationsseite über die Afrikanische Schweinepest (ASP) wichtige Informationen und Downloads zur Verfügung. Nähere Informationen zum Verlauf sowie aktuelle Meldungen zum ASP-Seuchengeschehen in Hessen finden Sie in der Dokumentation: Afrikanische Schweinepest in Hessen (Chronik).

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende meldepflichtige Virus-Infektion, die bei Haus- und Wildschweinen zu einer hohen Sterblichkeit führt. Die Ansteckung erfolgt entweder durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier als z. B. auch über die Futteraufnahme oder durch kontaminiertes Material. Die ASP ist keine Zoonose und damit für den Menschen ungefährlich, auch andere Haus- und Heimtiere können sich nicht anstecken. Das ASP-Virus erreichte Anfang 2014 die Europäische Union und wurde ursprünglich vermutlich bereits im Jahr 2007 über den Schwarzmeerhaften Poti in Georgien aus Afrika eingeschleppt. Wichtig: Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters gemeldet werden, erreichen direkt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:

Informationen der Landkreise in der Restriktionszone:

Die Landkreise und kreisfreien Städte in der Restriktionszone (neu: Sperrzone II)passen ihre Allgemeinverfügungen an das dynamische Seuchengeschehen an und erweitern ggf. die Restriktionszone. Die jeweils aktuellen Fassungen der Allgemeinverfügungen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Landkreis Groß-Gerau

Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Kreis Bergstraße:

Landkreis Offenbach

Main-Taunus-Kreis

Stadt Frankfurt am Main

Landeshauptstadt Wiesbaden

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Neue Landkreise in der Sperrzone I (Pufferzone):

Angrenzend an die Sperrzone II (ehemalige infzierte Zone oder Restriktionszone) wird am 25.07.2024 ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Die neuen Regelungen zur Pufferzone werden in den Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise veröffentlicht. Sobald diese vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen (Stand: 26.07.2024). Neu hinzugekommen in der Pufferzone sind der:

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz:

Außerhalb der Restriktionszone:

In den angrenzenden Landkreisen gilt i. d. R. ein engmaschiges präventives Monitoring, um einen Viruseintrag möglichst frühzeitig erkennen zu können. Neben der bereits bewährten Beprobung von sog. „Indikator-Wildschweinen“, also z. B. von tot aufgefundenen Wildschweinen, Unfallwild oder als schwerkrank angesprochenen Stücken, wird in den angrenzenden Landkreisen mittlerweile jedes erlegte Stück Schwarzwild beprobt. Bitte informieren Sie sich über die Vorgehensweise bei Ihrem zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt über das Procedere.

Rechtliches:

Berufsgenossenschaft (SVLFG):

Aktuelle Mitteilungen zum Thema Afrikanische Schweinepest:

DJV-Papiere und Downloads:

Online-Vorträge zur ASP:

Weitere Filme zur Afrikanischen Schweinepest:

 Aktuelle Ausbreitung der ASP:

Handlungsempfehlungen für den ASP-Ausbruch in Hessen:

LJV-Merkblatt zur Schwarzwildbejagung

Der LJV stellte bereits im Jahr 2017 ein Merkblatt mit wichtigen Tipps zur Schwarzwildbejagung zur Verfügung.

Ob Maisernte oder Bewegungsjagd: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und der DJV appellieren an die Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Für Menschen ist die ASP ungefährlich.

Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Auch sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhäckseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich – das soft auch für weniger Wildschäden.

Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.

Symptome für die Afrikanische Schweinepest

Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)

Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

Bitte verlinken: Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP):
https://ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest/

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